DokuManager Biomasse

Nutzungsbedingungen DokuManager Biomasse



§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die TerraVis GmbH, Industrieweg 110, 48155 Münster, Amtsgericht Münster, HRB 13 555 (nachfolgend „TerraVis“ oder „Betreiber“) bietet das sogenannte „TerraVis“- Portal (nachfolgend „Portal“) nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zur Nutzung an.
(2) Nutzungsberechtigt sind
a) als Vertriebspartner: Neben TerraVis selbst deren Vertriebspartner auf der Großhandelsstufe hinsichtlich von Angeboten der TerraVis(nachfolgend „Vertriebspartner“). Sofern TerraVis nicht nur als Betreiber, sondern auch Anbieter der Angebote auf dem Portal auftritt, wird TerraVis ebenfalls von dem Begriff Vertriebspartner umfasst.
b) als Kunde:
(i) Landwirtschaftliche ebenso wie gewerbliche Kunden der Vertriebspartner, die die Biogasanlagen-Angebote der Vertriebspartner nutzen und Unternehmer iSv § 13 BGB sind;
(ii) Vertriebspartner, die das Portal für eigene gewerbliche Zwecke als Kunde nutzen.
(3) Mitarbeiter der Vertriebspartner bzw. Kunden, die zur Nutzung des Portals durch den jeweiligen Vertriebspartner bzw. Kunden berechtigt sind, werden nachfolgend „Nutzer“ genannt. Die Nutzung des Portals ist nur möglich, wenn der Nutzer ausdrücklich bestätigt hat, zur Vertretung des jeweiligen Vertriebspartners bzw. Kunden berechtigt zu sein.
(4) TerraVis ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn sich Namensänderungen ergeben, insbesondere der Beteiligten sowie auch der Plattform und Produkte, bzw. wenn sich der Umfang der Leistungsbereitstellung, das Zulassungsverfahren, die Anforderungen an Vertriebspartner bzw. Kunden sowie deren Nutzer ändern und/oder wenn eine Anpassung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. In dem Fall wird der Vertriebspartner bzw. Kunde vorab über die geplante Änderung in Kenntnis gesetzt und es wird ihm die Möglichkeit gegeben, der Änderung innerhalb von vier Wochen zu widersprechen. Bei nicht fristgerechtem Widerspruch gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Vertriebspartner bzw. Kunde im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Betreibers
(1) Das Portal ist eine Plattform für Vertriebspartner bzw. Kunden rund um die digitalen Angebote der TerraVis sowie in dem Zusammenhang möglicher Dienstleistungen. Der Betreiber behält sich vor, das Portal zukünftig über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Vertriebspartner und Kunde auszustatten.
(2) Die Leistungen des Betreibers bestehen u.a. in der Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Portals nach Zulassung des Vertriebspartners bzw. Kunden gem. § 3.

§ 3 Zulassung und Zugang zum Portal
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist die Zulassung durch TerraVis. Das Portal steht nur Vertriebspartnern und Kunden zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Portals besteht nicht.
(2) Der Zulassungsantrag für das Portal ist im Registrierungsbereich zu stellen. Der Vertriebspartner hat dafür im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten und Nennung von für die Nutzung bei ihm vorgesehener Nutzer zu benennen. Der Kunde hat dafür im Zulassungsantrag die erforderlichen Angaben inkl. Nachweis seiner Unternehmereigenschaft, etwaige von dem jeweiligen Vertriebspartner weiterhin angeforderter Angaben (z.B. Kundennummern, etc.) und, falls vorhanden und gewünscht, der Nennung von für die Nutzung bei ihm vorgesehener Nutzer zu benennen.
(3) Nach Registrierung werden dem Vertriebspartner durch TerraVis im Sinne eines Angebots zum Vertragsschluss die erforderlichen Vertragsdokumente übersandt. Nimmt der Vertriebspartner das Angebot des Betreibers an und sendet die Unterlagen zurück, wird der Vertriebspartner durch den Betreiber für die Nutzung des Portals freigeschaltet.
Nach dessen Registrierung werden dem Kunden durch seinen Vertriebspartner im Sinne eines Angebots zum Vertragsschluss die erforderlichen Vertragsdokumente übersandt. Nimmt der Kunde das Angebot des Vertriebspartners an und sendet die Unterlagen zurück, wird der Kunde nach Freigabe des Vertriebspartners durch den Betreiber für die Nutzung des Portals freigeschaltet.
(4) Die Annahme des Zulassungsantrags ist erfolgt, wenn der Vertriebspartner bzw. Kunde für das Portal durch den Betreiber freigeschaltet wurde. Durch die Zulassung kommt ein Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen TerraVis und dem jeweiligen Vertriebspartner bzw. dem Kunden zur Nutzung des Portals nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die Kosten für die Nutzung des Portals ergeben sich allein aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen.
(3) Jeder Vertriebspartner und Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber TerraVis und anderen Vertriebspartnern bzw. Kunden gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Jeder Vertriebspartner und Kunde verpflichtet sich, TerraVis bzw. im Fall eines Kunden, seinem Vertriebspartner, alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Nutzer des Vertriebspartners bzw. Kunden nicht mehr für ihn tätig ist bzw. sonst nicht mehr berechtigt ist, für den Vertriebspartner bzw. Kunden zu handeln. Jeder Vertriebspartner und Kunde steht TerraVis zudem dafür ein, dass sämtliche seiner Nutzer nur im Rahmen ihrer Berechtigungen handeln werden.
(4) TerraVis bzw. im Fall eines Kunden, sein Vertriebspartner, ist berechtigt, einem Vertriebspartner bzw. Kunden, ebenso wie einzelnen von deren Nutzern die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Portal zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wurde. Der Vertriebspartner bzw. Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(5) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Vertriebspartner und Kunden bzw. deren jeweiligen Nutzern, verwendet werden. Der Vertriebspartner bzw. Kunde ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Vertriebspartner bzw. Kunde TerraVis hierüber unverzüglich informieren. Sobald TerraVis von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird TerraVis den Zugang des unberechtigten Vertriebspartners bzw. Kunden, bzw. dessen jeweiligen Nutzers sperren. TerraVis behält sich das Recht vor, Login und Passwort zu ändern; in einem solchen Fall wird TerraVis hierüber unverzüglich informieren.
(6) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Vertriebspartner bzw. Kunden grundsätzlich zuzurechnen. Vertriebspartner bzw. Kunde sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen ihrer Nutzer verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto eines Nutzers abgegebene Erklärungen haften Vertriebspartner bzw. Kunde in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
(7) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt jeder Vertriebspartner und Kunde gegenüber TerraVis und allen anderen Vertriebspartnern bzw. Kunden und deren Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere hinsichtlich seiner Mitarbeiter, eingehalten werden und stellt TerraVis von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.

§ 4 Auditorenzugang
(1) Zur Erfüllung gesetzlicher Zertifizierungsnachweise kann jeder Kunde zeitlich begrenzt (der Kunde selbst bestimmt sowohl den Zeitraum als auch den Auditor) externe Auditoren freischalten. Diese erhalten dann ausschließlich sogenannte Sichtzugänge, Veränderungsrechte werden nicht eingeräumt. Auditoren können ihre geprüften Daten jedoch mit einer durch den Kunden nicht veränderbaren Verifikation zu versehen. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Anforderungen von Auditoren, die TerraVis für sinnvoll und hilfreich erachtet und die dem Sinn und Zweck des Zertifizierungsverfahrens nicht entgegenstehen. Diese können ebenfalls zum Funktionsumfang des Auditorenzugangs hinzugefügt werden.


§ 5 Abwicklung der auf dem Portal geschlossenen Verträge
Die Abwicklung der Verträge zwischen Vertriebspartner und Kunden ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Vertragsbeteiligten. TerraVis übernimmt hierfür weder eine Garantie für die Erfüllung der zwischen Vertriebspartner und Kunde geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der jeweiligen vertraglichen Leistungen. TerraVis trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen Vertriebspartner und Kunde zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

§ 6 Haftung des Betreibers
(1) TerraVis haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen TerraVis bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von TerraVis nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt TerraVis keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet TerraVis nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Vertriebspartners bzw. Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von TerraVis auf dem Portal erbrachten Leistung der technischen Bereitstellung des Portals, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Vertriebspartner bzw. Kunden verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TerraVis.
(6) Soweit über das Portal eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste, etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet TerraVis weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet TerraVis nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 7 Fremde Inhalte
(1) Vertriebspartnern und Kunden ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Portal einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) TerraVis macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
(3) TerraVis behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Vertriebspartner bzw. Kunde wird TerraVis von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen TerraVis wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Vertriebspartner bzw. Kunden eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Vertriebspartner bzw. Kunde diese zu vertreten hat. Der Vertriebspartner bzw. Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von TerraVis einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 8 Weitere Pflichten von Vertriebspartnern und Kunden
(1) Jeder Vertriebspartner und Kunde ist verpflichtet,
(a) die betreiberseitig geforderten Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auch auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Portal mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Vertriebspartner bzw. Kunden erforderlich ist.
(2) Jeder Vertriebspartner und Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Portals gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über das Portal übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Jeder Vertriebspartner und Kunde verpflichtet sich, TerraVis alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus TerraVis von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen TerraVis geltend machen.

§ 9 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch TerraVis; Geheimnisschutz
(1) Die vom Betreiber genutzten Server sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; den Vertriebspartnern und Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für etwaige integrierte Nachrichtensysteme sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des Portals übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Jeder Vertriebspartner und Kunde willigt darin ein, dass TerraVis Informationen und nicht personenbezogene Daten über das Verhalten von Kunden bzw. Vertriebspartnern bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Vertriebs- und Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, Empfehlungen zur Performance-Optimierung, etc. nutzen darf.
(3) TerraVis ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von Vertriebspartnern und Kunden erhaltene, nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigen die Vertriebspartner und Kunden darin ein, dass TerraVis die im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben sowie entsprechende mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet.
(4) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Portals verwiesen.
(5) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf TerraVis im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 10 Vertragsdauer, Löschen und Sperren des Zugangs
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag zur Nutzung des Portals wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch TerraVis gem. § 3.
(2) TerraVis hat das Recht, den Zugang von Vertriebspartnern und Kunden und/oder dessen Nutzer jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Ein wichtiger Grund ist für TerraVis insbesondere:
(a) der Verstoß von Vertriebspartner bzw. Kunden bzw. deren Nutzern gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen;
(b) die deliktische Handlung von Vertriebspartner bzw. Kunden bzw. deren Nutzern oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug.
11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Münster/Westf. TerraVis ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand eines Vertriebspartners, Kunden bzw. Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.